Sie sagen uns, wer erben soll und was Ihnen gehört. Wir formulieren daraus einen Entwurf nach liechtensteinischem Recht (LI-ABGB), den Sie eigenhändig abschreiben. Sofort als PDF, Word und OpenOffice.
Einfache Fragen zu Vermögen, Erben und besonderen Wünschen. Alles freiwillig, nichts muss ausgefüllt werden.
Name und Angaben zur Person. Platzhalter oder Initialen reichen völlig aus.
Personalisierter Testamentsentwurf als PDF, Word und OpenOffice. Sofort zum Download.
Kein Kopieren von Vorlagen aus dem Internet. Unser System erstellt einen individuellen Testamentsentwurf basierend auf Ihrer Lebenssituation: Familienstand, Vermögenswerte und Ihre Wünsche.
Ein Anwalt kostet oft mehrere Hundert Franken und braucht Wochen. Unser System kennt die Grundlagen des liechtensteinischen Erbrechts und erstellt Ihren Entwurf in wenigen Minuten, für einen Bruchteil der Kosten. Völlig anonym, ohne persönlichen Termin.
Beantworten Sie ein paar einfache Fragen und erhalten Sie Ihren personalisierten Testamentsentwurf sofort zum Download als PDF, Word und OpenOffice. Jederzeit wieder abrufbar.
Der Entwurf selbst ist eine Formulierungshilfe und noch nicht rechtsgültig. Ein eigenhändiges Testament wird erst gültig, wenn es vom Erblasser vollständig eigenhändig (handschriftlich) geschrieben und mit seinem Namen unterschrieben wird (§ 578 LI-ABGB). Ort und Datum sind in Liechtenstein nicht zwingend, werden aber dringend empfohlen. Unser Entwurf dient als Vorlage zum Abschreiben.
Das liechtensteinische Erbrecht verlangt für ein eigenhändiges Testament (§ 578 LI-ABGB), dass der gesamte Text vom Erblasser selbst handschriftlich geschrieben und unterschrieben wird. Ein am Computer geschriebener Text ist nur in der strengeren Form des fremdhändigen Testaments mit Zeugen oder als gerichtliches Testament gültig.
Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Nachlass für nahe Angehörige (§§ 762 ff. LI-ABGB). Pflichtteilsberechtigt sind insbesondere die Nachkommen (Kinder, Enkel) und der Ehegatte bzw. eingetragene Partner. Für Nachkommen und Ehegatten beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wer jemanden enterben oder den Pflichtteil kürzen möchte, sollte sich anwaltlich beraten lassen.
Am sichersten ist die gerichtliche Hinterlegung beim Fürstlichen Landgericht in Vaduz. Dort wird im Todesfall auch das Verlassenschaftsverfahren geführt. Alternativ können Sie das Testament einem Rechtsanwalt zur Verwahrung übergeben oder es zu Hause aufbewahren und eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort informieren.
Nach liechtensteinischem Recht können nur Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament errichten, in dem sie sich gegenseitig oder andere Personen als Erben einsetzen. Anders als das deutsche "Berliner Testament" bindet es grundsätzlich nicht, es bleibt widerruflich. Wir empfehlen, dass jeder Ehegatte ein eigenes Einzeltestament schreibt. Wer eine bindende Regelung möchte, sollte sich zu einem Erbvertrag anwaltlich beraten lassen.
Ja, jederzeit. Sie können Ihr Testament ändern, ergänzen oder komplett widerrufen. Dazu schreiben Sie einfach ein neues eigenhändiges Testament und widerrufen darin das alte ausdrücklich.
Liechtenstein erhebt seit der Steuerreform 2011 keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr. Liegt Vermögen im Ausland oder wohnen Erben im Ausland, können dort allerdings Steuern anfallen. Lassen Sie das im Einzelfall prüfen.
Nein. Unser Service erstellt einen Testamentsentwurf als Formulierungshilfe. Bei komplexen Vermögensverhältnissen, Unternehmensbesitz, Stiftungen oder Patchwork-Familien empfehlen wir zusätzlich die Beratung durch einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht.
"Alles hat sehr gut geklappt. Der Prozess war sehr einfach, die erhaltene Datei: Top! Ich war in Eile und hatte weder Zeit, ein Paket vom Kassensturz zu bestellen, noch mit ChatGPT ein Testament zu erstellen."
Alex D.
"Das war genau das, was ich wollte: eine Seite, die für mich einen einfachen Testamentsentwurf macht."
Andrew
"Herzlichen Dank, hat mir sehr geholfen. Auf Grund dieser Vorlage werde ich mein Testament erstellen."
Josef R.
"... finde ich es super. Und es hat mir echt geholfen."
Christa
"Ich finde den Ablauf richtig gut. Es hat mir sehr geholfen und die Bearbeitungszeit deutlich abgekürzt."
Wolfgang
"Ich habe Ihren Entwurf für mein Testament verwendet. Es war ganz einfach. Ich bin zufrieden."
Karl-Heinz G.
"Ich bin zufrieden mit dem Service und den klaren Anweisungen. Der Entwurf wirkte absolut korrekt und, was am wichtigsten ist, verwendete die richtigen juristischen Begriffe."
Eva
"Hat mir viel genützt. Danke dafür."
Kay S.
"Super Sache, muss ich sagen, bin sehr zufrieden damit!"
Gabriele
SSL-verschlüsselt
Daten sind sicher
Datenschutz
DSGVO- und DSG-konform
Support
Per E-Mail erreichbar
Rechtlich fundiert
Aktuelle Rechtsprechung
Dieser Service erstellt einen Testamentsentwurf als Formulierungshilfe. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Das erstellte Dokument ist ein Entwurf und muss eigenhändig (handschriftlich) abgeschrieben und unterschrieben werden, um als eigenhändiges Testament rechtsgültig zu sein (§ 578 LI-ABGB). Bei komplexen Vermögensverhältnissen empfehlen wir die Beratung durch einen in Liechtenstein zugelassenen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht.