Mein letzter Wille
Testament von Thomas Marxer
Ich, Thomas Marxer, geboren am 21. Mai 1979, wohnhaft im Haldenweg 12, 9492 Eschen, Liechtenstein, verfüge hiermit für den Fall meines Todes wie folgt.
§ 1 Widerruf früherer Verfügungen
Sämtliche von mir früher errichteten letztwilligen Verfügungen widerrufe ich hiermit vollständig.
§ 2 Erbeinsetzung
Zu meiner Alleinerbin setze ich meine Ehefrau Sandra Marxer, geborene Büchel, geboren am 3. Oktober 1982, ein. Sie soll insbesondere unser Einfamilienhaus im Haldenweg 12 in Eschen, Grundstück Nr. [Grundstücksnummer], als Eigentum erhalten, damit sie mit unseren Kindern dort wohnen bleiben kann.
§ 3 Pflichtteil der Kinder
Meine Kinder Lea Marxer, geboren am 15. Februar 2014, und Jonas Marxer, geboren am 8. August 2017, setze ich auf den Pflichtteil. Mir ist bekannt, dass ihnen als Pflichtteil die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils in Geld zusteht (§§ 763 und 765 ABGB). Ich bitte meine Ehefrau, mit den Kindern eine Lösung zu finden, die das Familienheim erhält; das Gesetz ermöglicht ihr dazu auf Antrag Stundung oder Ratenzahlung (§ 766f ABGB).
§ 4 Ersatzerben
Sollte meine Ehefrau vor mir sterben, gleichzeitig mit mir sterben oder die Erbschaft nicht antreten, setze ich meine Kinder Lea und Jonas zu gleichen Teilen als Ersatzerben ein. An die Stelle eines vorverstorbenen Kindes treten dessen Nachkommen.
§ 5 Vermächtnis
Meinem Patenkind Nico Büchel, geboren am 30. April 2010, vermache ich meine Taschenuhr und einen Geldbetrag von CHF 3'000.
§ 6 Auflösung der Ehe
Für den Fall, dass unsere Ehe zu meinen Lebzeiten geschieden oder getrennt wird, sollen die Bestimmungen zugunsten meiner Ehefrau nicht gelten (§ 725 ABGB). An ihre Stelle treten dann meine Kinder zu gleichen Teilen.
§ 7 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Testaments unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Dieses Testament soll beim Fürstlichen Landgericht in Vaduz hinterlegt werden.
[Ort], am [Datum]
[Eigenhändige Unterschrift: Vor- und Nachname]
Hinweis: Dieses Testament ist nach § 578 ABGB vollständig eigenhändig von Hand zu schreiben und eigenhändig mit Vor- und Nachnamen zu unterschreiben. Ort und Datum sind nicht zwingend, aber dringend empfohlen. Jeder Ehegatte sollte sein eigenes Testament von Hand schreiben.