Mein letzter Wille
Testament von Stefan Beck
Ich, Stefan Beck, geboren am 11. Januar 1975, wohnhaft in der Austrasse 7, 9495 Triesen, Liechtenstein, lebe seit vielen Jahren unverheiratet mit meiner Lebensgefährtin zusammen. Da sie nach dem Gesetz nicht meine Erbin wäre, bestimme ich mit diesem Testament meinen letzten Willen.
§ 1 Widerruf früherer Verfügungen
Ich widerrufe alle Testamente und letztwilligen Verfügungen, die ich bisher errichtet habe.
§ 2 Erbeinsetzung
Zu meiner Alleinerbin setze ich meine Lebensgefährtin Nadine Schädler, geboren am 27. Juni 1978, wohnhaft in der Austrasse 7, 9495 Triesen, ein. Sie soll mein gesamtes Vermögen erhalten, insbesondere meinen Miteigentumsanteil an unserer gemeinsamen Wohnung in Triesen, mein Fahrzeug und meine Bank- und Vorsorgeguthaben, soweit diese in den Nachlass fallen.
§ 3 Ersatzerben
Sollte meine Lebensgefährtin vor mir sterben oder die Erbschaft nicht antreten, setze ich meine Mutter Elisabeth Beck, geboren am 5. September 1950, wohnhaft in Planken, und meinen Bruder Martin Beck, geboren am 19. Dezember 1977, wohnhaft in Ruggell, zu gleichen Teilen als Ersatzerben ein.
§ 4 Vermächtnis
Meinem Bruder Martin Beck vermache ich meine Sammlung liechtensteinischer Briefmarken und mein Werkzeug.
§ 5 Hinweis zur Rechtslage
Ich habe keine Kinder und bin weder verheiratet noch in eingetragener Partnerschaft. Mir ist bekannt, dass meine Mutter nach der seit 1. August 2024 geltenden Rechtslage keinen Pflichtteil hat (§ 763 ABGB) und ich deshalb frei über meinen ganzen Nachlass verfügen kann. Diese Erbeinsetzung soll ausdrücklich auch dann gelten, wenn wir heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Trennen wir uns zu meinen Lebzeiten, soll die Erbeinsetzung meiner Lebensgefährtin aufgehoben sein (§ 725 ABGB).
§ 6 Digitaler Nachlass
Meine Lebensgefährtin soll Zugang zu meinen E-Mail-Konten und Online-Konten erhalten und diese verwalten oder löschen dürfen. Die Zugangsdaten befinden sich in einem verschlossenen Umschlag bei meinen Unterlagen.
§ 7 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Testaments unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Dieses Testament werde ich beim Fürstlichen Landgericht in Vaduz hinterlegen.
[Ort], am [Datum]
[Eigenhändige Unterschrift: Vor- und Nachname]
Hinweis: Dieses Testament ist nach § 578 ABGB vollständig eigenhändig von Hand zu schreiben und eigenhändig mit Vor- und Nachnamen zu unterschreiben. Ort und Datum sind nicht zwingend, aber dringend empfohlen. Lebensgefährten haben in Liechtenstein kein gesetzliches Erbrecht; ohne Testament würde hier die Mutter und gegebenenfalls der Bruder erben.