Testament & Erbschaft Statistiken Liechtenstein 2026: Zahlen und Fakten

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In Liechtenstein wurden 2025 laut Justizpflegebericht 375 Testamentssachen neu beim Landgericht anhängig (Errichtung, Übernahme und Hinterlegung zusammen), dazu 369 neue Verlassenschaftsverfahren. Das sind die belastbarsten Zahlen, die das Land zum Thema Testament und Erbe veröffentlicht.

Kurz zusammengefasst

Liechtenstein verzeichnet jährlich rund 270 bis 300 Todesfälle und 2025 369 neue Verlassenschaftsverfahren beim Landgericht. Eine Erbschaftssteuer gibt es seit 2011 nicht mehr. Eine amtliche Umfrage zur Testamentsquote existiert nicht.

Diese Übersicht bündelt amtliche Zahlen aus Statistik, Steuerwesen, Gerichtsbarkeit und Gesetzgebung. Wo es für Liechtenstein keine Daten gibt, etwa zu Erbschaftsvolumen oder Testamentsquote, steht das ausdrücklich im Text; Schweizer Vergleichswerte sind als solche gekennzeichnet. Stand: Oktober 2026.

Bevölkerung und Todesfälle

Die Zahl der Sterbefälle bestimmt, wie viele Nachlässe pro Jahr abgewickelt werden müssen.

1. 270 Todesfälle im Jahr 2023

Laut Amt für Statistik starben 2023 in Liechtenstein 270 Personen, 9 weniger als im Vorjahr. Dem standen 361 Geburten gegenüber. Jeder dieser Todesfälle löst einen Nachlass aus, der entweder nach Testament oder nach gesetzlicher Erbfolge verteilt wird.1

2. 302 Todesfälle im Jahr 2024

Für 2024 weist die Bevölkerungsbewegung 302 Todesfälle aus, bei 341 Geburten. Die Zahl schwankt von Jahr zu Jahr um einige Dutzend. Für die Planung heisst das: Pro Jahr entstehen in Liechtenstein grob 300 Nachlässe.2

3. 319 Todesfälle im Pandemiejahr 2020

2020 starben 319 Personen (164 Männer, 155 Frauen), ein Plus von 21,3 Prozent gegenüber 2019. Das Durchschnittsalter beim Tod lag bei 77,8 Jahren. 72,7 Prozent der Verstorbenen waren liechtensteinische Staatsangehörige.3

4. Rund 36 Prozent der Verstorbenen starben im Ausland

Nur 63,6 Prozent der 2020 Verstorbenen starben in Liechtenstein selbst. Bei Wohnsitz in Liechtenstein, aber Sterbeort im Ausland, kann der Nachlass grenzüberschreitende Fragen aufwerfen. Ein klar formuliertes Testament hilft, solche Fälle geordnet abzuwickeln.4

5. Die Bevölkerung wuchs 2023 auf 40'023 Personen

Ende 2023 lebten 40'023 Personen ständig in Liechtenstein (plus 346 bzw. 0,9 Prozent). Der Ausländeranteil betrug 34,3 Prozent. Ein Drittel der Einwohner stammt damit aus dem Ausland, was bei Vermögen und Erben im Ausland häufiger zu Auslandsbezug führt.5

6. 19,6 Prozent der Bevölkerung sind 65 oder älter

Die Altersstruktur 2022: 14,5 Prozent sind 0 bis 14 Jahre alt, 65,9 Prozent 15 bis 64 und 19,6 Prozent 65 oder älter (EU: 21,3 Prozent). Die Zahl der Nachlässe wird mit der alternden Bevölkerung langfristig steigen.6

7. Lebenserwartung 2023: 86,9 Jahre bei Frauen, 82,4 bei Männern

Laut Amt für Statistik liegt die Lebenserwartung bei Geburt für Frauen bei 86,9 und für Männer bei 82,4 Jahren. Frauen überleben ihre Ehemänner deshalb häufiger, was für Ehegattenerbrecht und Wohnrecht im Testament relevant ist.7

Verlassenschaften und Testamente beim Landgericht

Das Fürstliche Landgericht wickelt Verlassenschaftsverfahren ab und nimmt Testamente entgegen.

8. 369 neue Verlassenschaftsverfahren im Jahr 2025

Beim Landgericht gingen 2025 369 neue Verlassenschaftssachen ein; 258 endeten mit einer Einantwortung, in 72 Fällen wurde mangels Vermögens kein Verfahren eröffnet. Per 31.12.2025 waren 114 Verfahren pendent.8

9. 351 neue Verlassenschaftsverfahren im Jahr 2024

Im Vorjahr betrug der Neuanfall 351 Verfahren, mit 282 Einantwortungen. Die Zahlen bewegen sich über die Jahre in einer stabilen Bandbreite.9

10. 318 neue Verlassenschaftsverfahren im Jahr 2023

2023 wurden 318 neue Verfahren registriert, 265 endeten mit Einantwortung. Die Zahl ist gegenüber 2022 (359 Verfahren) leicht gesunken.10

11. 375 Testamentssachen im Jahr 2025

Neu anhängig wurden 87 Errichtungen, 103 Übernahmen und 185 Hinterlegungen, zusammen 375. Erfasst sind Testamente, Kodizille, Erbverträge und Erbverzichtsverträge. Wer ein Testament beim Gericht hinterlegt, sorgt dafür, dass es nach dem Tod sicher gefunden wird.11

12. 354 Testamentssachen im Jahr 2024

2024 verzeichnete das Landgericht 85 Errichtungen, 112 Übernahmen und 157 Hinterlegungen (zusammen 354). Der Anstieg gegenüber 2023 fällt mit dem Inkrafttreten der Erbrechtsreform am 1. August 2024 zusammen.12

13. 270 Testamentssachen im Jahr 2023

2023 waren es 62 Errichtungen, 88 Übernahmen und 120 Hinterlegungen, zusammen 270. Von 2023 bis 2025 stieg die Zahl der neuen Testamentssachen damit um rund 39 Prozent.13

Erbschaftssteuer und Schenkungen

Liechtenstein erhebt seit 2011 weder Erbschafts- noch Schenkungssteuer.

14. Die Nachlass- und Erbanfallsteuer wurde per 1. Januar 2011 abgeschafft

Mit dem neuen Steuergesetz (LGBl. 2010 Nr. 340) entfielen Nachlass-, Erbanfall- und Schenkungssteuer. Übergangsregeln brachten noch einzelne Einnahmen. Erben zahlen heute in Liechtenstein keine Erbschaftssteuer, für Immobilien im Ausland gilt aber das dortige Recht.14

15. Letztes volles Steuerjahr: 22,9 Millionen Franken Erbschaftssteuer (2010)

2010 nahm der Staat 22,9 Millionen Franken aus Nachlass- und Erbanfallsteuer ein, 2011 nur noch 1,4 Millionen. Die Zahl der Veranlagungen sank von 306 auf 285, jene mit Steuerbetrag von 213 auf 63.15

Vermögen in Liechtenstein

16. Mittleres Reinvermögen pro Steuerpflichtigem 2021: 61'055 Franken

Der Median des Reinvermögens betrug 2021 pro Steuerpflichtigem 61'055 Franken, der Durchschnitt 498'463 Franken. Die grosse Lücke zwischen beiden Werten zeigt, wie ungleich das Vermögen verteilt ist.16

17. Mittleres Haushaltsvermögen 2023: 155'949 Franken

Der Median des Reinvermögens der Haushalte lag 2023 bei 155'949 Franken, ein Plus von 3,9 Prozent. Erben treffen also oft auf Nachlässe, die nicht aus Bargeld, sondern aus Immobilien und Beteiligungen bestehen.17

18. Die reichsten 10 Prozent hielten 2009 rund 75,9 Prozent des Reinvermögens

Die Auswertung der Steuerdaten 2009 zeigt eine starke Konzentration: Der Gini-Koeffizient des Vermögens lag bei 0,850. 24 Prozent der Steuerpflichtigen wiesen kein positives Reinvermögen aus.18

Erbrecht und Schweizer Vergleich

Die Erbrechtsreform ist seit 1. August 2024 in Kraft. Für Vergleichswerte zur Testamentsquote muss die Schweiz herangezogen werden.

19. Neuer Pflichtteil seit dem 1. August 2024

Pflichtteilsberechtigt sind seither nur noch Nachkommen sowie Ehegatte bzw. eingetragener Partner, Vorfahren nicht mehr. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bestehende Testamente sollten auf diese Regel hin geprüft werden.19

20. Schweiz: 32 Prozent der Befragten ab 45 haben ein Testament

In einer Demoscope-Umfrage 2024 (n=1'014, Schweiz) gaben 32 Prozent an, ein Testament zu haben, weitere 10 Prozent planen eines. Das ist ein Schweizer Wert und nicht auf Liechtenstein übertragbar, liefert aber einen Anhaltspunkt für eine verwandte Rechtsordnung.20

21. Schweiz: rund 100 Milliarden Franken werden 2025 vererbt

Der Ökonom Marius Brülhart schätzt das jährliche Erbvolumen in der Schweiz auf rund 100 Milliarden Franken, gegenüber 63 Milliarden zehn Jahre zuvor. Für Liechtenstein gibt es keine entsprechende Schätzung.21

Die Zahlen zeigen: Pro Jahr werden in Liechtenstein rund 300 Nachlässe abgewickelt, und immer mehr Menschen regeln ihren Nachlass beim Gericht. Wer nicht möchte, dass die gesetzliche Erbfolge entscheidet, kann hier einen Testamentsentwurf erstellen. Wie ein Testament nach liechtensteinischem Recht aufgebaut sein muss, erklärt der Beitrag zur Testamentsvorlage. Wer wissen will, was Kindern und dem Ehegatten mindestens zusteht, findet es im Beitrag zum Pflichtteil und im Pflichtteilsrechner; die gesetzliche Erbfolge zeigt, was ohne Testament gilt.

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Häufig gestellte Fragen

Gibt es in Liechtenstein eine Erbschaftssteuer?

Nein. Nachlass-, Erbanfall- und Schenkungssteuer wurden mit dem Steuergesetz per 1. Januar 2011 abgeschafft. Für Vermögen im Ausland kann ausländisches Recht Steuern vorsehen.

Wie viele Menschen sterben pro Jahr in Liechtenstein?

Zuletzt waren es 270 (2023) und 302 (2024) Todesfälle. Das Landgericht eröffnete 2025 insgesamt 369 neue Verlassenschaftsverfahren.

Wie viele Menschen in Liechtenstein haben ein Testament?

Dazu gibt es keine amtliche Erhebung. Bekannt ist nur, dass 2025 beim Landgericht 375 Testamentssachen neu anhängig wurden. Eine Quote lässt sich daraus nicht berechnen.

Was hat sich 2024 im liechtensteinischen Erbrecht geändert?

Seit 1. August 2024 sind nur noch Nachkommen und der Ehegatte bzw. eingetragene Partner pflichtteilsberechtigt, der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Quellenverzeichnis

Max Kuch

Über den Autor

Max Kuch

Max Kuch ist Gründer von Testament Liechtenstein und schreibt über Testamente, Erbrecht und Nachlassplanung in Liechtenstein. Für diese Auswertungen sichtet er amtliche Statistiken und Gerichtsberichte; er ist weder Rechtsanwalt noch Notar.

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Häufig gestellte Fragen

Der Entwurf selbst ist eine Formulierungshilfe und noch nicht rechtsgültig. Ein eigenhändiges Testament wird erst gültig, wenn es vom Erblasser vollständig eigenhändig (handschriftlich) geschrieben und mit seinem Namen unterschrieben wird (§ 578 LI-ABGB). Ort und Datum sind in Liechtenstein nicht zwingend, werden aber dringend empfohlen. Unser Entwurf dient als Vorlage zum Abschreiben.

Das liechtensteinische Erbrecht verlangt für ein eigenhändiges Testament (§ 578 LI-ABGB), dass der gesamte Text vom Erblasser selbst handschriftlich geschrieben und unterschrieben wird. Ein am Computer geschriebener Text ist nur in der strengeren Form des fremdhändigen Testaments mit Zeugen oder als gerichtliches Testament gültig.

Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Nachlass für nahe Angehörige (§§ 762 ff. LI-ABGB). Pflichtteilsberechtigt sind insbesondere die Nachkommen (Kinder, Enkel) und der Ehegatte bzw. eingetragene Partner. Für Nachkommen und Ehegatten beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wer jemanden enterben oder den Pflichtteil kürzen möchte, sollte sich anwaltlich beraten lassen.

Am sichersten ist die gerichtliche Hinterlegung beim Fürstlichen Landgericht in Vaduz. Dort wird im Todesfall auch das Verlassenschaftsverfahren geführt. Alternativ können Sie das Testament einem Rechtsanwalt zur Verwahrung übergeben oder es zu Hause aufbewahren und eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort informieren.

Nach liechtensteinischem Recht können nur Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament errichten, in dem sie sich gegenseitig oder andere Personen als Erben einsetzen. Anders als das deutsche "Berliner Testament" bindet es grundsätzlich nicht, es bleibt widerruflich. Wir empfehlen, dass jeder Ehegatte ein eigenes Einzeltestament schreibt. Wer eine bindende Regelung möchte, sollte sich zu einem Erbvertrag anwaltlich beraten lassen.

Ja, jederzeit. Sie können Ihr Testament ändern, ergänzen oder komplett widerrufen. Dazu schreiben Sie einfach ein neues eigenhändiges Testament und widerrufen darin das alte ausdrücklich.

Liechtenstein erhebt seit der Steuerreform 2011 keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr. Liegt Vermögen im Ausland oder wohnen Erben im Ausland, können dort allerdings Steuern anfallen. Lassen Sie das im Einzelfall prüfen.

Nein. Unser Service erstellt einen Testamentsentwurf als Formulierungshilfe. Bei komplexen Vermögensverhältnissen, Unternehmensbesitz, Stiftungen oder Patchwork-Familien empfehlen wir zusätzlich die Beratung durch einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht.

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