Durchschnittliches Erbe in Liechtenstein 2026: Was die Zahlen zeigen

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Wie viel erbt man in Liechtenstein im Durchschnitt? Die letzte amtliche Zahl stammt aus 2010: Damals wurden in 306 steuerlich erfassten Verfahren rund 723 Millionen Franken vermögensrechtlich übertragen. Seit der Abschaffung der Erbschaftssteuer 2011 erhebt das Land keine Erbschaftsstatistik mehr.

Kurz zusammengefasst

Ein amtlich ermitteltes Durchschnittserbe gibt es für Liechtenstein nicht. Rechnerisch betrug der Nachlass pro Steuerfall 2010 rund 2,4 Millionen Franken; der Median des Reinvermögens lag 2021 bei rund 61'000 Franken pro Steuerpflichtigem.

Diese Seite ordnet die vorhandenen Daten ein, nennt Medianwerte des Vermögens als Anhaltspunkt und stellt Schweizer Vergleichszahlen daneben (als solche gekennzeichnet). Stand: Oktober 2026.

Die letzte amtliche Erbschaftsstatistik (2010 und 2011)

Bis 2010 erfasste die Steuerverwaltung jeden Nachlass. Diese Daten sind die einzige amtliche Grundlage für Erbvolumen.

1. 723 Millionen Franken Nachlassvolumen im Jahr 2010

Laut Steuerstatistik betrug der Nachlass laut Einantwortungsurkunden 2010 insgesamt 723'219'172 Franken, der steuerbare Vermögensübergang 716,9 Millionen. Das ist die letzte vollständige Zahl vor Abschaffung der Steuer.1

2. 306 Veranlagungen im Jahr 2010, davon 213 mit Steuer

2010 wurden 306 Nachlass- und Erbanfallsteuerveranlagungen durchgeführt, 213 davon mit Steuerbetrag. Bei 93 Veranlagungen fiel keine Steuer an.2

3. Rechnerisch rund 2,4 Millionen Franken pro Veranlagung

Teilt man das Nachlassvolumen 2010 durch die 306 Veranlagungen, ergibt sich ein Mittelwert von etwa 2,36 Millionen Franken (eigene Berechnung). Der Wert wird von wenigen sehr grossen Nachlässen getrieben und sagt wenig über einen typischen Nachlass aus.3

4. Durchschnittliche Steuer pro Veranlagung 2010: 79'607 Franken

Die Steuereinnahmen aus Nachlass- und Erbanfallsteuer lagen bei 22,9 Millionen Franken. Pro Veranlagung ergab das durchschnittlich 79'607 Franken Steuer.4

5. Erbschaftssteuer von 22,9 auf 1,4 Millionen Franken gefallen

Nach der Abschaffung zum 1. Januar 2011 sank der Ertrag 2011 auf 1,4 Millionen Franken (Übergangsfälle). Das gesamte Nachlassvolumen in diesem Jahr betrug noch 22,8 Millionen Franken.5

6. Schenkungen: 142,5 Millionen Franken veranlagt im Jahr 2011

Bei den Schenkungen stiegen die veranlagten Werte von 114,4 Millionen Franken (2010) auf 142,5 Millionen (2011), bei 505 Veranlagungen. Wer zu Lebzeiten Vermögen überträgt, kann das Erbe so planen.6

Heute: keine Steuer, keine Erbstatistik

7. Seit 2011 keine Erbschafts- und Schenkungssteuer

Das neue Steuergesetz hat Nachlass-, Erbanfall- und Schenkungssteuer aufgehoben. Erben erhalten den Nachlass in Liechtenstein steuerfrei, die Schenkungsmeldepflicht bleibt jedoch bestehen.7

8. 258 Einantwortungen im Jahr 2025

Von 369 neuen Verlassenschaftsverfahren endeten 258 mit der Einantwortung an die Erben, in 72 Fällen fehlte Vermögen für ein Verfahren. 72 der 338 erledigten Verfahren (rund 21 Prozent) betrafen vermögenslose Nachlässe.8

Vermögen als Anhaltspunkt für Erbschaften

Das Reinvermögen der Haushalte zeigt, was Erben typischerweise erwartet.

9. Median Reinvermögen pro Steuerpflichtigem 2021: 61'055 Franken

Der Durchschnitt lag mit 498'463 Franken fast achtmal höher. Das typische Erbe dürfte näher am Median als am Durchschnitt liegen.9

10. Median pro Haushalt 2021: 142'909 Franken

Pro Haushalt betrug der Median 142'909 Franken, der Durchschnitt 923'064 Franken. Ein Erbe aus einem Haushalt ist damit regelmässig grösser als das Vermögen einer Einzelperson.10

11. Median pro Haushalt 2023: 155'949 Franken

Gegenüber dem Vorjahr stieg der Median um 3,9 Prozent. Die Verteilung bleibt laut Amt für Statistik stark ungleich.11

Zum Vergleich: Schweiz

Schweizer Zahlen sind kein Ersatz für Liechtenstein, geben aber eine Grössenordnung.

12. Schweiz: Median-Nachlass 1,4 Millionen Franken (VZ-Studie)

Eine Studie des VZ Vermögenszentrums fand für Mittelstandshaushalte einen Median von 1,4 Millionen Franken. Ein Viertel lag unter 829'000, ein Viertel über 2,4 Millionen Franken. Die Stichprobe umfasste über 3'000 Fälle.12

13. Schweiz: 31 Prozent der Befragten haben schon geerbt

Laut Raiffeisen-Umfrage (Dezember 2024) haben 31 Prozent der 18- bis 79-Jährigen bereits geerbt, bei den 66- bis 79-Jährigen 64 Prozent. Nur 35 Prozent erwarten künftig eine Erbschaft.13

14. Schweiz: 100 Milliarden Franken Erbvolumen 2025

Brülhart schätzt das Volumen auf rund 100 Milliarden Franken, die reichsten 10 Prozent der Erben erhalten rund drei Viertel davon.14

Fehlen verlässliche Durchschnittswerte, zählt umso mehr, was im eigenen Fall geregelt ist. Wer seinen Nachlass selbst bestimmen möchte, kann hier ein Testament entwerfen. Zur Orientierung dienen ausserdem der Beitrag zum Thema Erbschaftssteuer. Wie ein Testament nach liechtensteinischem Recht aufgebaut sein muss, erklärt der Beitrag zur Testamentsvorlage. Wer wissen will, was Kindern und dem Ehegatten mindestens zusteht, findet es im Beitrag zum Pflichtteil und im Pflichtteilsrechner; die gesetzliche Erbfolge zeigt, was ohne Testament gilt.

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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das durchschnittliche Erbe in Liechtenstein?

Eine amtliche Zahl gibt es nicht. Für 2010 ergibt sich rechnerisch ein Wert von rund 2,4 Millionen Franken pro steuerlich erfasstem Nachlass, der von wenigen sehr grossen Fällen geprägt ist.

Muss man in Liechtenstein Erbschaftssteuer zahlen?

Nein, die Steuer wurde zum 1. Januar 2011 abgeschafft.

Warum fehlt eine aktuelle Erbstatistik?

Mit der Abschaffung der Erbschaftssteuer entfiel die Steuerdatengrundlage. Das Landgericht zählt nur Verfahren, nicht Nachlasswerte.

Quellenverzeichnis

Max Kuch

Über den Autor

Max Kuch

Max Kuch ist Gründer von Testament Liechtenstein und schreibt über Testamente, Erbrecht und Nachlassplanung in Liechtenstein. Für diese Auswertungen sichtet er amtliche Statistiken und Gerichtsberichte; er ist weder Rechtsanwalt noch Notar.

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Häufig gestellte Fragen

Der Entwurf selbst ist eine Formulierungshilfe und noch nicht rechtsgültig. Ein eigenhändiges Testament wird erst gültig, wenn es vom Erblasser vollständig eigenhändig (handschriftlich) geschrieben und mit seinem Namen unterschrieben wird (§ 578 LI-ABGB). Ort und Datum sind in Liechtenstein nicht zwingend, werden aber dringend empfohlen. Unser Entwurf dient als Vorlage zum Abschreiben.

Das liechtensteinische Erbrecht verlangt für ein eigenhändiges Testament (§ 578 LI-ABGB), dass der gesamte Text vom Erblasser selbst handschriftlich geschrieben und unterschrieben wird. Ein am Computer geschriebener Text ist nur in der strengeren Form des fremdhändigen Testaments mit Zeugen oder als gerichtliches Testament gültig.

Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Nachlass für nahe Angehörige (§§ 762 ff. LI-ABGB). Pflichtteilsberechtigt sind insbesondere die Nachkommen (Kinder, Enkel) und der Ehegatte bzw. eingetragene Partner. Für Nachkommen und Ehegatten beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wer jemanden enterben oder den Pflichtteil kürzen möchte, sollte sich anwaltlich beraten lassen.

Am sichersten ist die gerichtliche Hinterlegung beim Fürstlichen Landgericht in Vaduz. Dort wird im Todesfall auch das Verlassenschaftsverfahren geführt. Alternativ können Sie das Testament einem Rechtsanwalt zur Verwahrung übergeben oder es zu Hause aufbewahren und eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort informieren.

Nach liechtensteinischem Recht können nur Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament errichten, in dem sie sich gegenseitig oder andere Personen als Erben einsetzen. Anders als das deutsche "Berliner Testament" bindet es grundsätzlich nicht, es bleibt widerruflich. Wir empfehlen, dass jeder Ehegatte ein eigenes Einzeltestament schreibt. Wer eine bindende Regelung möchte, sollte sich zu einem Erbvertrag anwaltlich beraten lassen.

Ja, jederzeit. Sie können Ihr Testament ändern, ergänzen oder komplett widerrufen. Dazu schreiben Sie einfach ein neues eigenhändiges Testament und widerrufen darin das alte ausdrücklich.

Liechtenstein erhebt seit der Steuerreform 2011 keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr. Liegt Vermögen im Ausland oder wohnen Erben im Ausland, können dort allerdings Steuern anfallen. Lassen Sie das im Einzelfall prüfen.

Nein. Unser Service erstellt einen Testamentsentwurf als Formulierungshilfe. Bei komplexen Vermögensverhältnissen, Unternehmensbesitz, Stiftungen oder Patchwork-Familien empfehlen wir zusätzlich die Beratung durch einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht.

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