Wie viele Menschen in Liechtenstein haben ein Testament? Zahlen 2026

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Wie viele Einwohner Liechtensteins ein Testament haben, weiss niemand genau: Es gibt keine amtliche Umfrage und kein Register mit einer Quote. Belegt sind Verfahrenszahlen des Landgerichts, etwa 375 neue Testamentssachen im Jahr 2025.

Kurz zusammengefasst

Für Liechtenstein existiert keine amtliche Testamentsquote. Das Landgericht verzeichnete 2025 375 neue Testamentssachen. In der Schweiz haben laut Umfrage rund 32 Prozent der Befragten ab 45 ein Testament.

Diese Seite zeigt, was gesichert ist, und stellt Schweizer Umfragewerte als Vergleich daneben. Erfundene Prozentzahlen für Liechtenstein gibt es hier nicht. Stand: Oktober 2026.

Was für Liechtenstein belegt ist

Das Landgericht veröffentlicht Verfahrenszahlen, aber keine Quote.

1. 375 neue Testamentssachen im Jahr 2025

Darunter 87 Errichtungen, 103 Übernahmen und 185 Hinterlegungen. Die Zahl zählt Verfahren, nicht Personen.1

2. 354 Testamentssachen im Jahr 2024

85 Errichtungen, 112 Übernahmen und 157 Hinterlegungen. Die Reform des Erbrechts trat am 1. August 2024 in Kraft.2

3. 270 Testamentssachen im Jahr 2023

Davon 62 Errichtungen, 88 Übernahmen und 120 Hinterlegungen.3

4. 281 Testamentssachen im Jahr 2022

57 Errichtungen, 96 Übernahmen und 128 Hinterlegungen. Im Vergleich zu 2022 sind es 2025 rund 33 Prozent mehr.4

5. 369 Verlassenschaftsverfahren, 258 mit Einantwortung (2025)

Wie viele dieser Verfahren auf einem Testament beruhen, weist die Statistik nicht aus.5

6. 302 Todesfälle im Jahr 2024

Setzt man Todesfälle und Verfahren ins Verhältnis, lassen sich keine Rückschlüsse auf eine Testamentsquote ziehen, weil Testamente auch nach der Hinterlegung noch Jahre bis zum Erbfall liegen.6

Rechtliche Möglichkeiten

7. Hinterlegung beim Gericht auch durch einen Vertreter möglich

Gerichtliche Testamente werden von Amts wegen hinterlegt; aussergerichtliche Testamente können persönlich oder durch einen Vertreter hinterlegt werden, der nicht selbst Erbe ist (§ 577 ABGB).7

8. Eigenhändiges Testament: ganz handschriftlich und unterschrieben

Ein Testament ohne Zeugen muss vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein (§ 578 ABGB). Mit Zeugen gilt § 579 ABGB.8

Schweizer Vergleichswerte

Diese Werte stammen aus der Schweiz und sind für Liechtenstein nicht belegt.

9. Schweiz 2024: 32 Prozent haben ein Testament, 10 Prozent planen eines

Befragt wurden vom 24. Juli bis 5. August 2024 1'014 Personen ab 44/45 Jahren (Demoscope für Allianz für das Gemeinwohl).9

10. Schweiz 2018: 26 Prozent mit Testament, 74 Prozent halten es für wichtig

MyHappyEnd/Demoscope befragte 1'067 Personen. 36 Prozent finden ein Testament sehr wichtig, 38 Prozent ziemlich wichtig.10

11. Schweiz 2024: 46 Prozent der 51- bis 79-Jährigen haben den Nachlass geregelt

Raiffeisen fragte 18- bis 79-Jährige zum Thema Erbschaft.11

12. Schweiz 2023: 52 Prozent der Erblassenden haben den Nachlass geregelt

Laut ZKB/ZHAW verfügen 37 Prozent über Instrumente wie Testament oder Erbvertrag, 16 Prozent vertrauen der gesetzlichen Regelung. 58 Prozent der Frauen und 48 Prozent der Männer haben geregelt.12

13. Schweiz: 56 Prozent der Regelnden haben ein Testament

Unter jenen, die ihren Nachlass mit Instrumenten regeln, hat die Mehrheit ein eigenhändiges Testament.13

Auch ohne amtliche Quote gilt: Wer nichts regelt, überlässt den Nachlass der gesetzlichen Erbfolge. Hier können Sie Ihr Testament entwerfen. Wie ein Testament nach liechtensteinischem Recht aufgebaut sein muss, erklärt der Beitrag zur Testamentsvorlage. Wer wissen will, was Kindern und dem Ehegatten mindestens zusteht, findet es im Beitrag zum Pflichtteil und im Pflichtteilsrechner; die gesetzliche Erbfolge zeigt, was ohne Testament gilt. Zur sicheren Aufbewahrung siehe Testament hinterlegen und Testament ohne Notar.

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Häufig gestellte Fragen

Wie viele Menschen in Liechtenstein haben ein Testament?

Das ist nicht bekannt. Es gibt keine amtliche Erhebung dazu.

Wie viele Testamente werden jährlich beim Landgericht erfasst?

2025 gingen 375 Testamentssachen ein, 2024 354 und 2023 270.

Wo kann ich ein Testament in Liechtenstein hinterlegen?

Beim Fürstlichen Landgericht, persönlich oder durch einen Vertreter.

Quellenverzeichnis

Max Kuch

Über den Autor

Max Kuch

Max Kuch ist Gründer von Testament Liechtenstein und schreibt über Testamente, Erbrecht und Nachlassplanung in Liechtenstein. Für diese Auswertungen sichtet er amtliche Statistiken und Gerichtsberichte; er ist weder Rechtsanwalt noch Notar.

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Häufig gestellte Fragen

Der Entwurf selbst ist eine Formulierungshilfe und noch nicht rechtsgültig. Ein eigenhändiges Testament wird erst gültig, wenn es vom Erblasser vollständig eigenhändig (handschriftlich) geschrieben und mit seinem Namen unterschrieben wird (§ 578 LI-ABGB). Ort und Datum sind in Liechtenstein nicht zwingend, werden aber dringend empfohlen. Unser Entwurf dient als Vorlage zum Abschreiben.

Das liechtensteinische Erbrecht verlangt für ein eigenhändiges Testament (§ 578 LI-ABGB), dass der gesamte Text vom Erblasser selbst handschriftlich geschrieben und unterschrieben wird. Ein am Computer geschriebener Text ist nur in der strengeren Form des fremdhändigen Testaments mit Zeugen oder als gerichtliches Testament gültig.

Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Nachlass für nahe Angehörige (§§ 762 ff. LI-ABGB). Pflichtteilsberechtigt sind insbesondere die Nachkommen (Kinder, Enkel) und der Ehegatte bzw. eingetragene Partner. Für Nachkommen und Ehegatten beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wer jemanden enterben oder den Pflichtteil kürzen möchte, sollte sich anwaltlich beraten lassen.

Am sichersten ist die gerichtliche Hinterlegung beim Fürstlichen Landgericht in Vaduz. Dort wird im Todesfall auch das Verlassenschaftsverfahren geführt. Alternativ können Sie das Testament einem Rechtsanwalt zur Verwahrung übergeben oder es zu Hause aufbewahren und eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort informieren.

Nach liechtensteinischem Recht können nur Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament errichten, in dem sie sich gegenseitig oder andere Personen als Erben einsetzen. Anders als das deutsche "Berliner Testament" bindet es grundsätzlich nicht, es bleibt widerruflich. Wir empfehlen, dass jeder Ehegatte ein eigenes Einzeltestament schreibt. Wer eine bindende Regelung möchte, sollte sich zu einem Erbvertrag anwaltlich beraten lassen.

Ja, jederzeit. Sie können Ihr Testament ändern, ergänzen oder komplett widerrufen. Dazu schreiben Sie einfach ein neues eigenhändiges Testament und widerrufen darin das alte ausdrücklich.

Liechtenstein erhebt seit der Steuerreform 2011 keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr. Liegt Vermögen im Ausland oder wohnen Erben im Ausland, können dort allerdings Steuern anfallen. Lassen Sie das im Einzelfall prüfen.

Nein. Unser Service erstellt einen Testamentsentwurf als Formulierungshilfe. Bei komplexen Vermögensverhältnissen, Unternehmensbesitz, Stiftungen oder Patchwork-Familien empfehlen wir zusätzlich die Beratung durch einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht.

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